Auf den Konzil von Nicaea wurde 325 n.Chr. für die biblische belegte volle Gottheit von Jesus Christus argumentiert.
Das Nicaenische Glaubensbekenntnis (Nicaenum) wurde ein Bollwerk gegen die Lehre des Arius, der lehrte, Jesus Christus sei nur ein Geschöpf.
381 n.Chr. wurde das Nicaenum auf dem Konzil von Konstantinopel endgültig beschlossen und erweitert.
Das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel wurde zum Credo des sonntäglichen Sakramentsgottesdienstes und ist es in der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche Griechenlands und Rußlands bis zum heutigen Tage geblieben.
Diese Kirchen anerkennen nur die Bekenntnisse von Nicäa (325), von Konstantinopel (381) und von Ephesus (431). Ausdrücklich bekennt man sich zum Heilgen- und Reliquienkult.
Dieses lange Zeit Athanasius zugeschriebene Bekenntnis stammt vermutlich aus Südgallien und ist um 500 in lateinischer Sprache entstanden.
Im Abendland genoß das Bekenntnis bald hohes Ansehen.
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Ein klassisches Dokument der deutsch-schweizer Reformation.
Sie dienten als Grundlage der Berner Disputation, in deren Folge Bern zur Reformation überging.
Martin Luthers Bemühen, die christliche Gemeinde im Glauben zu festigen, mündete u.a. in der Herausgabe der beiden Katechismen im Jahr 1529. Auf diese Weise gab er Hausvätern und Obrigkeiten Rüstzeug in die Hand, um die Gläubigen zu unterweisen und zu belehren. Gleichzeitig sollte der Große Katechismus ein Mediationsbuch für Pfarrer sein, der Kleine Katechismus konzentrierte die Lehre auf das Fundamentale.
Diese Ausgabe basiert auf dem Text von 1580 - ca. 70 Seiten lang.
Martin Luthers Bemühen, die christliche Gemeinde im Glauben zu festigen, mündete u.a. in der Herausgabe der beiden Katechismen im Jahr 1529. Auf diese Weise gab er Hausvätern und Obrigkeiten Rüstzeug in die Hand, um die Gläubigen zu unterweisen und zu belehren. Gleichzeitig sollte der Große Katechismus ein Mediationsbuch für Pfarrer sein, der Kleine Katechismus konzentrierte die Lehre auf das Fundamentale.
Ein erstes reformiertes Bekenntnis im eigentlichen Sinne war die "Confessio Tetrapolitana" von M. Bucer und W. Capito, mit der sich die vier oberdeutschen Reichsstädte Straßburg, Konstanz, Lindau und Memmingen auf dem Reichstag in Augsburg (1530) zum reformatorischen Glauben bekannten.
Das Bekenntnis stellt klar evangelische Grundüberzeugungen dar.
Allerdings kann das AB allein nicht als ausreichende Darstellung der reformatorischen Lehre angesehen werden, da Melanchthon an etlichen Stellen die Gegensätze zur bisherigen (katholischen) Auffassung verschleierte und verharmloste.
Die Waldenserkirche ist einer der beiden großen vorreformatorischen Kirchen.
Das erste Waldenserbekenntnis in der Sammlung stammt aus dem Jahr 1520;
es folgt die Resolution auf der Synode von Chanforan (1532).
Das letzte Waldenser-Bekenntnis stammt aus dem Jahr 1544.
Luther hatte diese Schrift für das Konzil von Mantua verfaßt, das Papst Paul III. einberufen hatte. Es kam aber nicht zustande.
Die Schrift gliedert sich in 3 Artikel. Das Papier war das zweite evangelisch-katholisches Verhandlungsdokument und fand später Eingang in die evangelischen Bekenntnisschriften.
Das Niederländische Glaubensbekenntnis entstand im Jahre 1561 in den südlichen Niederlanden, dem heutigen Belgien (daher auch der lateinische Name »Confessio Belgica«).
Während dieser Zeit wurden die Niederlande von Spanien beherrscht, das Hand in Hand mit der Römischen Kirche die Reformierten blutig verfolgte. Mit dem vorliegenden Glaubensbekenntnis, das in erster Linie als Bittschrift an den spanischen König Philipp II. gerichtet war, suchten sich die Rechtgläubigen gegen die falschen Anschuldigungen ihrer Feinde zu verteidigen, dass sie Aufrührer und Gotteslästerer seien.
Das vielleicht bedeutendste reformatorische Bekenntnis der Reformationszeit.
Es ist ein 1561 vom Zürcher Reformator Heinrich Bullinger anläßlich einer Pesterkrankung als persönliches theologisches Testament verfaßtes Bekenntnis.
Es wurde 1566 von Genf und den deutsch-schweizer Orten als gemeinsames Bekenntnis anerkannt.
Erst als England unter Elisabeth I. endgültig protestantisch geworden war, entstand schließlich das bleibende Bekenntnis der Anglikanischen Kirche, die 39 Artikel.
Sie waren 1562/63 aus einer Revision der 42 Artikel entstanden und 1563 von einer Mehrheit des Unterhauses angenommen.
Erst 1571 wurden sie vorn der aus politischen Gründen lange zaudernden Königin verbindlich eingeführt.
Die fünf Artikel gegen die Remonstranten oder das Urteil der nationalen Synode der reformierten Kirchen in den Niederlanden, gehalten zu Dordrecht in den Jahren 1618 und 1619, über die bekannten fünf Hauptstücke der Lehre, über die in den reformierten Kirchen der vereinigten Niederlande Uneinigkeit entstanden war.
Die in streng puritanischem Geist gestaltete Westminster-Confession von 1647 ist ein Ergebnis der englischen Revolution.
Zentrum ist die calvinistische Prädestinationslehre, den Aufbau bestimmt die reformierte Bundestheologie.
Das Londoner Bekenntnis ist mit dem Westminster-Bekenntnis von 1647 fast identisch.
Andere Überzeugungen werden jedoch z.B. in der Tauffrage und im Verhältnis zum Staat deutlich.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts wird dieses baptistische Glaubensbekenntnis von 1689 immer mehr in den Hintergrund gedrängt. Schließlich weigert sich der englische Baptistenbund 1888 ausdrücklich, sich erneut auf dieses Bekenntnis zu verpflichten. Erst hundert Jahre später, in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erlebt gerade dieses Glaubensbekenntnis eine Neubelebung, welche weit über den angelsächsischen Sprachraum hinausragt. Heute gibt es dieses Bekenntnis in vielen Übersetzungen, und weltweit lässt sich beobachten, wie sich immer mehr Baptistengemeinden erneut auf ebendieses Bekenntnis verpflichten.
John Wesley, der Begründer des Methodismus, formulierte für seine Kirche 25 Artikel, die er in überabeiteter Form aus den 39 Artikeln der Anglikanischen Kirche übernommen hatte.
1846 wurde in London ein Bekenntnis angenommen, das das Verbindende der evangelischen Christen aus verschiedenen Kirchen des Protestantismus zum Ausdruck brachte.
Verfasser dieses Dokuments sind im Wesentlichen Johann Gerhard Oncken, Julius Köbner und Gottfried Wilhelm Lehmann. Es geht auf zwei ältere Bekenntnisse zurück. Das eine wurde in Hamburg (Oncken, Köbner) auf Verlangen der dortigen Staatsbehörden 1837, das andere (Lehmann) entstand in Berlin und diente der Vorlage bei den preußischen Behörden. Während das Hamburger Glaubensbekenntnis eher calvinistisch ausgerichtet war, trug das Berliner Bekenntnis lutherische Züge.
1908 nahm die methodistische Generalkonferenz das von Pastor Frank Mason North eingereichte "Soziale Bekenntnis der Bischöflichen Methodistenkirche" an! Zum ersten Mal in der Kirchengeschichte hatte eine christliche Kirche ein "Soziales Bekenntnis" beschlossen.
Zum ersten Mal seit dem 16. Jahrhundert kamen Glieder der "lutherischen, reformierten und unierten Kirchen" auf einer Synode zusammen und gaben gemeinsam in der Theologischen Erklärung eine als "christliches, biblisch-reformiertes Zeugnis" verstandene Erklärung ab.
In diesem Abendgottesdienst am 17. Oktober 1945 in der Markuskirche trafen zum ersten Mal nach
dem Zweiten Weltkrieg die Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland mit Vertretern der
Kirchen der Ökumene zusammen. Diese Begegnung war deutscherseits weder geplant noch vorbereitet
gewesen.
Der Anstoß kam von der Ökumene. Daß deren Schritt nun aber sogleich zu einem deutlichen Wort
der Umkehr, zum Stuttgarter Schuldbekenntnis, führte - dies war eine Frucht jenes Abends in der
Markuskirche.
Das Darmstädter Wort, "Ein Wort zum politischen Weg unseres Volkes", war ein evangelisches Bekenntnis in der Tradition der Bekennenden Kirche.
Es wurde am 8. August 1947 vom Bruderrat der Evangelischen Kirche in Deutschland herausgegeben und von den Theologen Hans Joachim Iwand und Karl Barth verfaßt.
Anläßlich der Gründung der »Bekenntnisbewegung kein anderes Evangelium« kam es 1967 zu der Düsseldorfer Erklärung »Zu Lehre und Verkündigung«.
Walther Künneth und Bäumer arbeiteten zusammen an der Düsseldorfer Erklärung zur Christologie vom 22.11.1967 aus.
In dieser Konkordie stellen die lutherischen, reformierten und unierten Kirchen sowie die Kirchen der Waldenser und der Böhmischen Brüder ihr gemeinsames Verständnis des Evangeliums dar. Dieses ermöglicht ihnen, Kirchengemeinschaft zu erklären und zu verwirklichen.
Die Lausanner Verpflichtung ist das bedeutendste Dokumente evangelikaler Missionstheologie und
ein wichtiges Instrument evangelikaler Zusammenarbeit.
Sie wurde auf dem 1974 von Billy Graham organisierten Kongreß für Weltevangelisation den
Teilnehmern zur Unterschrift vorgelegt. Sie sollte als persönliche Verpflichtung vor Gott und
voreinander dienen, um "für die Evangelisation der ganzen Welt gemeinsam zu beten, zu planen
und zu wirken."
Im Juli 1989 waren über 3000 von uns aus etwa 170 Ländern zur Förderung der Weltevangelisation
in Manila zusammengekommen. Während dieser Konferenz wurde das Manifest von Manila verfasst.
Das Manifest von Manila griff die beiden Themen des Kongresses auf: "Verkündigt Christus, bis er
wiederkommt" und "Die Kirche ist aufgerufen, der ganzen Welt das ganze Evangelium zu bringen."
Der erste Teil besteht aus einer Serie von 21 Bekräftigungen. Der zweite Teil führt diese in
zwölf Abschnitten weiter aus.
Am 1. Juli 1996 erklärten der Vorstand der "Evangelischen Allianz Deutschland" und das Präsidium des "Bundes
Freikirchlicher Pfingstgemeinden" die Spannungen für überwunden, die sich aus der "Berliner Erklärung von 1909"
zwischen dem Gnadauer Verband und der Pfingstbewegung ergeben hatte. Somit wurde die "Berliner Erklärung" de facto, wenn
auch nicht ausdrücklich, widerrufen.
Die Kamen-Initiative wendet sich an geistliche heimatlose Christen, die klare Verkündigung und geistliche Gemeinschaft - vom Worte Gottes bestimmt - vermissen. Die TE2000 will eine theologische Basis für Gemeinden bieten, die für Lehre und Leben ein solides Fundament auf Grundlage der Bibel suchen.